Hallo Herr Becker,
die von Ihnen beschriebene Nutzung würde bei jedem anderen Gebäude unter
den Geltungsbereich der Versammlungsstätten-VO fallen.
Vielleicht kommen Sie mit folgendem Ansatz weiter:
- alles was in der VStätt-VO zum Feuerwiderstand von Wänden und Decken
gesagt wird, kann wohl kaum erfüllt werden können
- alles was in der VStätt-VO zu den Rettungswegen gesagt wird, sollten Sie
nach Möglichkeit lückenlos erfüllen; auch wenn dazu evtl. zusätzliche
Türen und vielleicht auch Stege zum Land notwendig sind
- da das Schiff fest vertäut wird, sollten auch technische Brandschutz-
einrichtungen (z.B: Brandmeldetechnik [mit Aufschaltung zur Feuerwehr;
auf jeden Fall zur akustischen Alarmierung an Bord)und Wandhydranten
[mit Einspeisung aus dem ohnehin vorhandenen Landanschluss für die
sanitären Anlagen oder aus einer an Bord vorhandenen Pumpe])kein Problem
sein
In Deutschland werden (z.B. in der Meyer-Werft Papenburg)riesige Kreuzfahrtschiffe gebaut. Die Kollegen dort sollten eigentlich mit sachdienlichen Hinweisen helfen können, denn dort sind (siehe Homepage) auch Theaterräume mit 1000 Plätzen) vorhanden.
Freundliche Grüße,
Holger Nolte